Datenschutz-Grundverordnung

Auftragsverarbeitung nach §11

Die EU-DSGVO und das BDSG (neu) sind seit dem 25. Mai 2018 anwendbar. Dies bringt viele Neuerungen, aber auch Rechtssicherheit mit sich. Die Anforderungen an Software-Lösungen und deren korrekten Einsatz steigen.

Wir haben Ihnen die Umsetzung dieser Anforderungen in unseren Produkten in einer Übersicht zusammengestellt. Sie finden diese Unterlagen unter der Rubrik "Dokumente" in unserem Download-Bereich.

Auch die Vereinbarungen zwischen IT Dienstleister und Betreiber muss aktualisiert werden. Dies betrifft sowohl die Auftragsverarbeitung als auch Software-, Fernwartungs-, und Serviceverträge.

Gerne stellen wir Ihnen die benötigten Unterlagen unterschriftsfertig zusammen. Dafür benötigen wir folgende Informationen von Ihnen.


DSGVO Anfrage

Kontaktdaten

Mit wem dürfen wir uns in dieser Angelegenheit in Verbindung setzen?

Vertragspartner

Vertragspartner kann eine Einrichtung selbst oder ein übergeordneter Träger sein. Die unterzeichnende Person muss für den Träger / die Einrichtung entsprechend Prokura haben. In den Verträgen selbst können "weisungsbefugte Personen" benannt werden, die im Rahmen des Vertrages z.B. Datenübermittlungen, Datenzugriffe u.ä. freigeben können.

Betroffene Standorte / Einrichtungen

Gibt es weitere dem Vertragspartner zugehörige Standorte oder Einrichtungen, die durch die Verträge abgedeckt werden sollen? Dann benennen Sie bitte den Namen der Einrichtung und die Adresse.

Die mit * gekennzeichneten Felder müssen eingegeben werden.