#CPT No. 13/14 - Corona Zuschlag

Seit dem 1.8.2020 bzw 1.9.2020 gewähren die Kostenträger befristet einen Corona Zuschlag. Erfahren Sie in unserer Infothek, wie Sie diesen in PATFAK für Ihre Abrechnung hinterlegen.

In dem #CPT No 13 - GEWÄHRUNG EINES BEFRISTETEN CORONA-ZUSCHLAGES BEI DER ABRECHNUNG VON TAGESSÄTZEN finden Sie alle Informationen die zumeist für stationäre Einrichtungen gelten.

In dem  #CPT NO. 14 GEWÄHRUNG EINES BEFRISTETEN CORONA-ZUSCHLAGES BEI DER ABRECHNUNG VON TERMINEN finden Sie alle Informationen die zumeist für ambulante Einrichtungen gelten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.