Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Rentenversicherung kann die Krankenkasse im Rahmen des Geschäftsvorfalls 'Anforderung' die Übermittlung der u. g. Geschäftsvorfälle für Erwerbstätige mit einem Anspruch auf Krankengeld nach § 44 SGB V bei den Rehabilitationseinrichtungen anfordern, gegebenenfalls mit Hinweisen zur Eilbedürftigkeit. Dies betrifft ausschließlich Fälle, die nach § 15 SGB VI bewilligt werden. Ausgenommen sind die ARGE-Verfahren (z. B. WAG und RAG).
Die folgenden Geschäftsvorfälle werden im Rahmen des Mitteilungsverfahrens zusätzlich zur Übermittlung an die Deutsche Rentenversicherung bei entsprechender Anforderung auch automatisch an die Krankenkasse übermittelt:
- Absage durch Einrichtung
- Aufnahme
- Anzeige einer Verlängerung
- Unterbrechung
- Entlassungsmeldung
- Checkliste (ggf. inkl. Stufenplan zur Wiedereingliederung ohne hierzu vorliegende medizinische Unterlagen) bei Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Entlassung im Sinne der „Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung“
In der Praxis bedeutet das, dass sobald eine Krankenkasse die elektronische Meldung 'Anforderung' gesendet hat, alle o. g. Meldungen, die von Ihnen an die Rentenversicherungen versenden werden, automatisiert auch an die anfordernde Krankenkasse gesendet werden. Die 'Meldungsanforderung der Krankenversicherung' sehen Sie in PATFAK und kann eingelesen und dem Aufenthalt zugeordnet werden. Es sind keine zusätzlichen Schritte in PATFAK notwendig, denn der Versand der Meldungen erfolgt automatisch.
Erforderlich dafür ist allerdings eine entsprechende Konfiguration auf dem CommunicationServer. Wenn Sie das 'Redline Data Hostsystem' für den elektronischen Datenaustausch einsetzen oder Ihre Software CommunicationServer durch Redline Data betreut wird, wurden die notwendigen Konfigurationen bereits erledigt. Setzen Sie einen eigenen CommunicationServer ein, wenden Sie sich für die notwendige Konfiguration bitte direkt an den Hersteller.
Weiterführende inhaltliche Informationen finden Sie auf der Seite GKV-Datenaustausch:
www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/reha_einrichtungen/reha_einrichtungen.jsp
- Rahmenvereinbarung über das Verfahren zur Abrechnung und Übermittlung von Daten zwischen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 301 Abs. 4 und 4a SGB V) sowie der gesetzlichen Rentenversicherung (Datenübermittlungs-Rahmenvereinbarung)
- Verfahrensbeschreibung zum Austausch zwischen Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern zur Prüfung des Krankengeldanspruchs bei medizinischen Rehabilitationsleistungen der DRV
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.