Bestätigung der nötigen Vorkehrungen zur Umstellung der Verordnungen mit PATFAK 6.2

Mit dem PATFAK Update 6.2 stehen Ihnen in der Medizinakte die neuen Verordnungen zur Verfügung. Diese kritische Umstellung erfordert eine besondere Update-Prozedur. Bei der Installation des Updates wird geprüft, ob die bisherigen Verordnungen in einem Mandanten der Installation genutzt wurden bzw. werden. Ist dies nicht der Fall, wird das Update wie gewohnt durchgeführt.

Wenn die Verordnungen verwendet wurden, haben Sie die Wahl, das Update ohne Umstellung der Verordnungen einzuspielen. Damit erhalten Sie alle Änderungen des Updates PATFAK 6.2 bis auf die neuen Verordnungen.

Vor einer Umstellung sind zwingend die Hinweise zur 'Umstellung der Verordnungen mit PATFAK 6.3' zu beachten.

Um die Umstellung auf die neuen Verordnungen eigenständig vornehmen zu können, benötigen Sie ein Sicherheitskennwort das Sie bei Updatevorgang eingeben. Dieses Kennwort erhalten Sie, nach der Bestätigung der getroffenen Vorkehrungen. 

Ich bestätige, dass...

  • für alle aktuellen Aufenthalte jeweils ein Notfallblatt für den Updatezeitpunkt gedruckt wird.
  • sichergestellt ist, dass alle Stell-Listen bei der ersten Verwendung manuell geprüft werden.
  • die Standard-Drucke in der Medizinakte neu sind und die individuellen Drucke nach dem Update nicht mehr zur Verfügung stehen.
  • alle Mitarbeitende über alle Änderungen in der Bedienung und den Abläufen informiert sind.
  • ein Backup vor der Installation erstellt wurde.
  • mir bewusst ist, dass es möglicherweise zu längeren Wartezeiten in der Hotline kommen kann.
  • ich das Update-Log nach der Installation prüfe und Meldungen entsprechend bearbeite.
  • mir bewusst ist, dass der Updatevorgang länger als gewohnt dauern kann.
  • mir ist bekannt, dass der Abruf von Bedarfs- und Eigenmedikation nur noch in der Akte möglich ist.
  • mir ist bekannt, dass Eigenmedikation nicht mehr ausgegeben werden kann.
  • mir bewusst ist, dass die Umstellung pro Installation für alle Mandanten erfolgt.
Bestätigung der nötigen Vorkehrungen zur Umstellung der Verordnungen mit PATFAK 6.3