Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1 Allgemeine Bedingungen
Vertragspartner im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen sowie der besonderen Vertrags- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend zusammen: „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB)) sind die Redline Data GmbH (nachfolgend: „Redline Data“) und der Auftraggeber*innen oder Kund*innen (nachfolgend: „Kundschaft“), gemeinsam auch Vertragsparteien genannt.
1.1 Inhalt des Vertrages
1.1.1 Alle Verträge, die Redline Data mit Dritten abschließt, haben ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen zum Gegenstand. Von diesen AGB abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen werden nur dann zum Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Kundschaft und der Redline Data, wenn Redline Data diese vorab bestätigt und schriftlich anerkannt. Ansonsten werden diese nicht Vertragsgegenstand, auch wenn Redline Data diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.1.2 Die Angebote von Redline Data sind freibleibend. Mit Vertragsabschluss erkennt die Kundschaft die Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Angebotsunterlagen, Kostenvoranschläge, Kataloge, Prospekte und Zeichnungen bleiben Eigentum von Redline Data. Ohne schriftliche Zustimmung dürfen sie weder weitergegeben noch vervielfältigt werden. Urheberrechtliche Verwertungsrechte stehen allein Redline Data zu.
1.1.3 Abbildungen und Angaben über den Vertragsgegenstand in bei Vertragsabschluss gültigen Katalogen etc. sind nur annähernd maßgebend und keine zugesicherten Eigenschaften. Redline Data behält sich Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes vor, die dessen vertraglich vereinbarten Verwendungszweck unberührt lassen. Für die Mengen-, Maß-, Farb- und Gewichtsangaben gelten die handelsüblichen Toleranzen.
1.1.4 Vertragsgegenstand ist die Lieferung und Erstellung von Hardware und Software auf Grundlage der Bestimmungen dieser AGB, dem jeweiligen Auftrag, den jeweiligen Produkt- und Leistungsbeschreibungen (nachfolgend: „Leistungsbeschreibungen“) und den jeweiligen besonderen Vertrags- und Geschäftsbedingungen. Die unter Ziffer 1. genannten Bedingungen gelten für die Software nur, soweit Ziffer 3. keine Sonderregelung enthält.
1.1.5 Soweit die Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbaren, kommt der Vertrag
- mit Zugang des Auftrags („Auftragsbestätigung“) bei der Kundschaft – wobei Auftragsbestätigung auch ohne Unterschrift von Redline Data gültig ist – oder
- zum Zeitpunkt des auf dem Auftrag („Auftragsbestätigung“) genannten Vertragsbeginns oder
- mit der Annahme des „verbindlichen Angebots“ von Redline Data (schriftlich, per Fax oder E- Mail) durch die Kundschaft, spätestens jedoch,
- mit Bereitstellung und/oder Durchführung der vertragsgegen-ständlichen Leistungen durch Redline Data oder
- für den Fall des Abschlusses eines beidseitig unterschriebenen Vertrages (z.B. Kombivertrag) mit dem dort genannten Datum, zustande. Einzelheiten ergeben sich aus dem Auftrag.
1.2 Preise und Zahlungsbedingungen
1.2.1 Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen Höhe, soweit nicht anders gekennzeichnet. Redline Data berechnet die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise, die auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren basieren.
1.2.2 Alle Preise gelten ab Lager Ahrensbök, wobei Nebenkosten (Fracht, Verpackung, Versicherung, Installation, Schulung etc.) der Kundschaft gesondert in Rechnung gestellt werden.
1.2.3 Rechnungen der Redline Data sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig und innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, es sei denn Redline Data weist auf der Rechnung eine andere Zahlungsfrist aus und es besteht hierüber eine gesonderte Vereinbarung (schriftlich, per Fax oder E-Mail) zwischen den Vertragsparteien.
1.2.4 Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Erst mit ihrer Einlösung gelten sie als Zahlung. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten der Kundschaft.
1.2.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, die von Redline Data bestritten und nicht rechtskräftig festgestellt sind, ist nicht zulässig.
1.2.6 Redline Data ist berechtigt, die Vergütung für das jeweils beauftragte Leistungsbild zu ändern. Die Änderung darf jedoch frühestens nach zwölf (12) Monaten nach Vertragsabschluss oder nach der letzten Vergütungserhöhung erfolgen. Der Änderungszeitpunkt und die Höhe der Anpassung ist der Kundschaft dreißig (30) Tage vorher (schriftlich, per Fax oder E-Mail) mitzuteilen, ebenso die Gründe für die Preiserhöhung und die Bemessungskriterien. Die Kundschaft hat das Recht, den Vertrag vorzeitig unter Einhaltung der vereinbarten Form auf den Zeitpunkt der Vergütungsänderung zu kündigen und damit vom Vertrag zu lösen, wenn die Preisänderung, bzw. Anpassung zu einer Erhöhung der Vergütung um mehr als 5 % führt.
1.2.7 Vorbehalten bleibt das Recht von Redline Data, eine gesonderte Vergütung bzw. Preiserhöhung insbesondere dann gemäß 1.2.6. geltend zu machen, wenn die Leistung von Redline Data in einer Verbesserung in Form einer Neuerung besteht.
1.3 Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung, Stundung
1.3.1 Wenn die Kundschaft mit deren Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, ist Redline Data berechtigt, unter Ablehnungsandrohung eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage der Kundschaft kann Redline Data die Vertragserfüllung bis zur vollen Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung verweigern. Wird diese Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb angemessener Frist erbracht, ist Redline Data berechtigt, den Vertrag zu kündigen und der Kundschaft die bisher entstandenen Kosten einschließlich des entgangenen Gewinns in Rechnung zu stellen.
1.3.2 Soweit Teilzahlung vereinbart ist, wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, wenn die Kundschaft mit zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ist.
1.3.3 Im Falle des Verzugs ist Redline Data berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Das Recht von Redline Data, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Zinsen sind sofort fällig.
1.3.4 Bei Nichterfüllung des Vertrages durch die Kundschaft kann Redline Data Schadensersatz in Höhe von 30% des Kaufpreises verlangen, es sei denn, die Kundschaft weist nach, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
1.3.5 Leistet die Kundschaft nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem ausgewiesenen Rechnungsdatum für die fristgemäße Zahlung ist der Eingang am Konto von Redline Data maßgebend) bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen oder in einer gesonderten Vereinbarung (schriftlich, per Fax oder E-Mail) zwischen den Parteien getroffenen Zahlungsfrist oder ist keine Abbuchung von dessen Konto möglich, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug.
1.4 Eigentumsvorbehalt
1.4.1 Sämtliche von Redline Data gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von Redline Data.
1.4.2 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wenn sich die Kundschaft vertragswidrig verhält, ist Redline Data nach angemessener Fristsetzung zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und die Kundschaft zur Herausgabe derselben verpflichtet. Die Kosten für die Rücknahme hat die Kundschaft zu tragen.
1.4.3 Die Kundschaft ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu veräußern, zur Sicherung zu übereignen oder zu verpfänden. Geht das Eigentum in Folge eines von der Kundschaft zu vertretendem Umstand unter, tritt die Kundschaft hiermit alle ihr aus dem Eigentumsübergang zustehenden Forderungen und Nebenrechte an Redline Data zur Sicherheit ab.
1.4.4 Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (z.B. Pfändungsandrohungen, Beschlagnahme etc.) ist die Kundschaft verpflichtet, Redline Data hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und auf deren Eigentümerstellung hinzuweisen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht sind sämtliche Forderungen von Redline Data gegen die Kundschaft sofort fällig.
1.5 Lieferzeit
1.5.1 Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit Vertragsabschluss. Redline Data ist an den Liefertermin bzw. die Lieferfrist nur gebunden, wenn sämtliche von der Kundschaft bereitzustellenden Unterlagen und abzugebenden Erklärungen rechtzeitig vorliegen und auch die Installationsvorbereitungen pünktlich erfüllt worden sind; ansonsten verschiebt sich der Liefertermin angemessen, ohne dass die Kundschaft hieraus Schadenersatzansprüche gegen Redline Data herleiten kann.
1.5.2 Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche der Kundschaft verlängern die Lieferzeit angemessen.
1.5.3 Eine angemessene Lieferzeitverlängerung tritt auch ein bei Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse oder höherer Gewalt. Liegt einer dieser Umstände bei einem der Lieferanten von Redline Data vor, so führt dies ebenfalls zu einer entsprechenden Lieferzeitverlängerung.
1.6 Liefer- und Leistungsvertrag, Unmöglichkeit
1.6.1 Liegt eine von Redline Data verschuldete Liefer- oder Leistungsverzögerung vor und ist eine von der Kundschaft schriftlich zu setzender Nachfrist von 6 Wochen fruchtlos verstrichen, so kann diese durch eine schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurücktreten. Eine Gewinnentschädigung wegen der Lieferverzögerung kann die Kundschaft nur verlangen, wenn sie nachweist, dass ihr aus der Verspätung ein Schaden entstanden ist. Die Verzugsentschädigung ist begrenzt auf höchstens 3% des Wertes desjenigen Teils der Gesamtlieferung bzw. Leistung, der in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche der Kundschaft bestehen nicht.
1.6.2 Ziffer 1.6.1 findet auch Anwendung, wenn Redline Data die Unmöglichkeit der Lieferung bzw. Leistung zu vertreten hat.
1.7 Lieferung, Gefahrenübergang und Entgegennahme
1.7.1 Redline Data liefert die Ware frei ab Werk an den Bestimmungsort. Die hierfür effektiv verauslagten Kosten stellt die Gesellschaft der Kundschaft in Rechnung. Ferner ist Redline Data berechtigt, auf Kosten der Kundschaft den Vertragsgegenstand gegen Transportschäden zu versichern.
1.7.2 Die Gefahr geht mit der Bereitstellung der Ware an die den Transport ausführende Person auf die Kundschaft über. Dies gilt auch dann, wenn sich Redline Data verpflichtet hat, Transport und Aufstellung zu übernehmen. Wird der Versand auf Wunsch der Kundschaft verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf die Kundschaft über.
1.7.3 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, von der Kundschaft unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte gemäß Ziffer 9 entgegenzunehmen.
1.7.4 Mehrkosten für beschleunigten Versand werden der Kundschaft ebenfalls in Rechnung gestellt.
1.8 Annahmeverzug
Nimmt die Kundschaft die Ware nicht termingemäß ab, so ist Redline Data berechtigt, von ihr nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten. Wenn die Gesellschaft Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend macht, kann sie 30% des vereinbarten Preises zuzüglich des Entgelts für bereits erbrachte Arbeitsleistungen und verbrauchtes Material als Entschädigung fordern, sofern die Kundschaft nicht den Nachweis führen kann, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
1.9 Gewährleistung, Haftung, Nebenpflichten, Verjährung
1.9.1 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Gefahrübergang gemäß Ziffer 1.7.
1.9.2 Die Gewährleistung bezieht sich nur auf solche Mängel, die die Lieferung oder Leistung in Folge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, Materialfehler oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar machen oder in ihrer Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Von der Gewährleistung ausgenommen sind nach ordnungsgemäßer Inbetriebnahme solche Teile, die dem allgemeinen Verschleiß unterliegen (z.B. Gummi, Sicherungen, Farbbänder, magnetische Datenträger, Batterien, etc.). Eine Gewährleistungspflicht von Redline Data besteht ebenfalls nicht bei Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Bedienung, Nichtbeachtung der Aufstellbedingungen, unterlassene Wartung ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistungspflicht entfällt ferner, wenn die Kundschaft oder ein* von ihr beauftragte*r Dritte*r ohne Zustimmung von Redline Data Instandsetzungsarbeiten an dem Vertragsgegenstand vornehmen lässt. Redline Data, deren gesetzliche Vertreter*innen und Erfüllungsgehilf*innen haften nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich um eine schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten von Redline Data, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundschaft im Rahmen der Erbringung der jeweiligen vertragsgegenständlichen Leistungen regelmäßig vertrauen darf, mithin also Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde. In diesem Fall ist die Haftung von Redline Data jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
1.9.3 Die Kundschaft muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen. Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung oder äußerlich erkennbarer Mängel sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich bei Redline Data zu rügen. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt jeglichen Gewährleistungsanspruch aus. Erweist sich eine Rüge als unberechtigt, hat die Kundschaft Redline Data alle daraus erwachsenden Aufwendungen (Fahrtkosten, Spesen, etc.) zu ersetzen.
1.9.4 Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft oder fehlt ihm eine zugesagte Eigenschaft, so kann Redline Data nach eigener Wahl entweder kostenlos nachbessern oder aber das schadhafte Teil ersetzen. Ausgebaute und ersetzte Teile werden Eigentum von Redline Data. Weitergehende Gewährleistungsansprüche der Kundschaft bestehen nicht. Redline Data hat das Recht auf zwei (2) Nacherfüllungsversuche. Schlagen zwei (2) Nacherfüllungsversuche fehl, ist die Kundschaft berechtigt, eine angemessene Nachfrist (mindestens von dreißig (30) Tagen) zur Mängelbeseitigung zu setzen. Die Kundschaft hat hierbei ausdrücklich schriftlich hinzuweisen, dass, sofern die Nachbesserung binnen angemessener Frist nicht erfolgreich durchgeführt wird, die Kundschaft vom Vertrag zurücktreten oder Minderung sowie Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften geltend machen wird.
1.9.5 Ist die Nachbesserung oder der Ersatz des fehlerhaften Teils nicht möglich, endgültig fehlgeschlagen oder aber in einer für die Kundschaft unzumutbaren Weise verzögert worden, so kann diese von Redline Data nach einer angemessenen Frist die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn Redline Data dreimal erfolglos versucht hat den Mangel zu beheben.
1.9.6 Schadensersatzansprüche der Kundschaft gegen Redline Data, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, bestehen nicht, es sei denn, dass Redline Data grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
1.10 Installationsvorbereitung
1.10.1 Vor Anlieferung der Ware durch Redline Data lässt die Kundschaft auf ihre Kosten und Verantwortung alle Vorbereitungen sowie die für die Stromversorgung notwendigen Einrichtungen ausführen. Diese müssen den geltenden Fachnormen und den Installationsvorgaben von Redline Data entsprechen. Die Kundschaft hat rechtzeitig für ausgebildetes Bedienungspersonal zu sorgen. Redline Data trägt Sorge für den technischen Anschluss des Vertragsgegenstandes und überwacht diesen.
1.10.2 Die Kundschaft hat nur Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör zu verwenden, das den Spezifikationen von Redline Data entspricht.
1.11 Service
Für die Zeit der Nutzung der durch Redline Data hergestellten Programme ist eine regelmäßige Servicegebühr zu den jeweils im Nutzungszeitraum gültigen Preisen obligatorisch. Für ggf. gelieferte Fremdprodukte richten sich die Bedingungen nach den vom Hersteller vorgegeben Nutzungsbedingungen.
1.12 Erfüllungsort, Gerichtsstand
1.12.1 Erfüllungsort für die Zahlungen der Kundschaft sowie die Lieferung des Vertragsgegenstandes ist der Sitz von Redline Data.
1.12.2 Gerichtsstand ist ebenfalls der Sitz von Redline Data, soweit die Kundschaft Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sonder-vermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Im Übrigen gelten die einschlägigen Bestimmungen der Zivilprozessordnung.
1.13 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.
2 Zusätzliche Bedingungen für Maschinenreparaturen
Bei Reparaturen werden Arbeits- und Wegzeiten, Fahrkosten und Spesen sowie die eingebauten Ersatzteile berechnet. Jede angefangene Stunde wird als volle Stunde abgerechnet. Kostenvoranschläge bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach der Reparatur schriftlich mitzuteilen.
3 Zusätzliche Bestimmungen für Software
3.1 Standard-Software
Inhalt und Umfang von Standard-Anwenderprogrammen für Maschinen und Anlagen bestimmen sich nach den der Kundschaft übergebenen Programm-beschreibungen.
3.2 Individualanwendersoftwareprogramme
Die Aufgabenstellungen für die Erarbeitung individueller Anwenderprogramme für Maschinen und Anlagen nach ihrem Leistungsumfang und ihrem Einsatz beruhen auf der von Redline Data gemäß den Angaben der Kundschaft vorgenommenen Systemanalyse der des vereinbarten Pflichtenheftes.
3.3 Nutzungsrecht, Eigentum, Urheberrecht
Die Kundschaft erwirbt an dem Programm ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung während der Nutzungsdauer. Alle Rechte, die über die vereinbarte Nutzung hinausgehen, bleiben bei Redline Data. Die Kundschaft ist nicht berechtigt, das Programm oder Programmteile Dritten zugänglich zu machen oder Dritten die Nutzung des Programms zu gestatten. Die Kundschaft ist ebenfalls nicht berechtigt, an der Systemsoftware Änderungen vorzunehmen, diese zur Erstellung eigener Software zu verwenden oder Kopien anzufertigen. Das Urheberrecht an von Redline Data entwickelten Softwareprogrammen steht ausschließlich dieser Gesellschaft zu.
3.3.1 Die Kundschaft hat bei der Nutzung der Redline Data Software die anwendbaren Gesetze und Rechtsvorschriften zu beachten. Insbesondere ist es der Kundschaft untersagt, die Dienste von Redline Data missbräuchlich zu nutzen, Daten und Inhalte einzustellen, zu nutzen oder zu speichern, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen sowie fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzen.
3.3.2 Redline Data und deren Erfüllungsgehilf*innen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Redline Data Dienste durch die Kundschaft beruhen oder mit deren Billigung erfolgen. Hierzu zählen insbesondere datenschutzrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche Dritter, die mit der Nutzung verbunden sind. Erkennt die Kundschaft oder muss sie erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von Redline Data.
3.3.3 Die Kundschaft ist verpflichtet, die Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen und Passwörter) gegenüber unbefugten Dritten vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Die Kundschaft ist nicht berechtigt, diese Zugangsdaten unbefugten Dritten weiterzugeben, zugänglich zu machen oder auf andere Weise unbefugten Dritten, die nicht Vertragspartei sind, die Nutzung der Dienste und/oder der beauftragten Komponenten zu ermöglichen. Die Kundschaft hat durch interne, geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
3.3.4 Redline Data hat das Recht, von der Kundschaft eine Übersicht der von diesem beauftragten und befugten Dritten zu verlangen. Die Kundschaft ist verpflichtet, Redline Data unverzüglich zu informieren, sobald dieser davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind oder bekannt geworden sein können.
3.3.5 Für die von der Kundschaft zu vertretenden Folgen eventuellen Missbrauchs der Dienste zu Lasten der Kundschaft, zu Lasten von Redline Data oder Dritter, haftet die Kundschaft.
3.3.6 Soweit die Kundschaft im Rahmen der Nutzung der Redline Data Services personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und keine gesetzlichen Erlaubnistatbestände eingreifen, hat die Kundschaft selbst für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu sorgen und insbesondere die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen.
3.3.7 Bei einem hinreichenden Verdacht auf einen Verstoß gegen die Pflichten der Kundschaft in den vorgenannten Absätzen kann Redline Data bis zur Aufklärung den betroffenen Dienst vorübergehend sperren. Eine Pflicht zur Prüfung auf rechtswidrige Inhalte der Kundschaft besteht für Redline Data nicht.
3.3.8 Die Sperrung ist, sofern technisch möglich und zumutbar auf die vermeintlich rechts-verletzenden Inhalte und Dienste zu beschränken. Die Kundschaft ist über die Sperrung unter Angabe von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
3.3.9 Die Sperrung des Dienstes führt nicht zum Verlust des Vergütungsanspruches von Redline Data. Redline Data behält sich das Recht vor, bei Bedarf rechtliche Inhalte im Rahmen der bereitgestellten Dienste (z.B. Inhalt auf Webseiten) zu sperren. Hat die Kundschaft die Pflichtverletzung zu vertreten, ist er zum Ersatz des Redline Data durch die Pflichtverletzung entstehenden Schadens bzw. zur Haftungsfreistellung verpflichtet.
3.3.10 Die Kundschaft ist verpflichtet, Redline Data Mängel der Software oder Hardware ach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln hat die Kundschaft hierbei die Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände Redline Data zu beschreiben.
3.3.11 Die Kundschaft hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Sie wird die Originaldatenträger und die Datenträger mit den von ihm vertragsgemäß hergestellten Kopien sowie die Dokumentation an einem gesicherten Ort verwahren. Sie wird die Arbeitnehmenden und die sonstigen zur unselbständigen Nutzung berechtigten Personen darauf hinweisen, dass die Anfertigung von Kopien über den vertragsgemäßen Umfang hinaus unzulässig ist.
3.4 Zahlungsbedingungen
Die Kundschaft hat für die Nutzungsüberlassung des Programms die vereinbarte Lizenzgebühr an Redline Data zu zahlen. Für die Pflege und Wartung des Programms ist eine gesonderte Wartungsgebühr zu entrichten. Datenträger und Dokumentation sind in den Lizenz- und Wartungsgebühren nicht enthalten, sondern werden nach der jeweils geltenden Preisliste gesondert in Rechnung gestellt.
3.5 Programmübergabe
Redline Data übergibt der Kundschaft das Programm einsatzbereit in Form von maschinenlesbaren Programmträgern (CD) zur selbständigen Installation oder fertig installiert auf dem DV-System der Kundschaft.
3.6 Gewährleistung und Haftung
Die Kundschaft verpflichtet sich, das Programm entsprechend der Kund*innendokumentation einzusetzen. Für die Dauer der Nutzungsüberlassung gewährleistet Redline Data die Eignung des Programms für den bestimmungsgemäßen Gebrauch. Der Gewährleistungsanspruch umfasst die kostenlose Beseitigung von Programmfehlern. Keine Gewähr wird geleistet für Bedienungsfehler bzw. Mängel, die in Folge Nichtbeachtens der Programmbeschreibung auftreten. Die Kundschaft ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn Redline Data drei fehlgeschlagene Versuche unternommen hat, um den Mangel zu beheben und auch eine Beseitigung des Fehlers nicht möglich ist. Schadensersatzansprüche der Kundschaft gegen Redline Data sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, es sei denn, Redline Data trifft ein Verschulden in der Form des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Die Kundschaft hat Programmfehler, unverzüglich nachdem er davon Kenntnis erlangt, Redline Data schriftlich anzuzeigen und die der Gesellschaft zur Fehlerbeseitigung und Nachbesserung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Die Kundschaft ist nicht berechtigt, Änderungen in dem ihr überlassenen Programm vorzunehmen. Nimmt sie gleichwohl Änderungen vor, erlischt der Gewährleistungsanspruch gegenüber Redline Data.
3.7 Wartung und Pflege
Redline Data verpflichtet sich, während der festgelegten Nutzungsdauer das der Kundschaft zur Nutzung überlassene Programm zu pflegen und zu warten. Diese Verpflichtung bezieht sich jeweils auf den neuesten Programmstand. Die Pflege und Wartung umfasst das Anpassen des Programms an Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen in dem durch die vorgegebene Konfiguration und Kapazität der Anlage (Hardware) möglichen Umfang sowie Änderungen, Weiterentwicklungen oder Verbesserungen in dem von Redline Data für erforderlich gehaltenen Rahmen.
3.7.1 Servicevertrag PATFAK
Für die Software PATFAK (stationär und ambulant) wird mit dem Kauf des Programms automatisch eine Service- und Nutzungsvereinbarung für die laufenden Programmupdates und Hotline geschlossen. Die Preise hierfür sind in den aktuellen Preislisten festgelegt.
3.7.2 Service für PATFAK light
Für das Programm PATFAK light erfolgt der Service und die Hotline im Rahmen einer aufwandsabhängigen Abrechnung. Die Preise ergeben sich aus den jeweils aktuellen Preislisten.
3.8 Rückgabe des Programms und der Programmunterlagen
Nach Beendigung des Vertrages durch Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer oder Kündigung der Servicevereinbarung hat die Kundschaft die Verwendung der von Redline Data zur Verfügung gestellten Software einzustellen, die erhaltenen Datenträger und erstellten Sicherungskopien herauszugeben oder zu vernichten, die Software zu deinstallieren und etwaig verbleibende erkennbare Softwarereste aus dem IT-System zu löschen. Auf Wunsch von Redline Data hat die Kundschaft die Erfüllung der vorgenannten Pflichten schriftlich zu bestätigen.
3.9 Kündigung des Programms
Vereinbarungen mit festvereinbarten Laufzeiten sind nicht ordentlich kündbar. Vereinbarungen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, dazu zählt auch der Rahmenvertrag, sind mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende des Monats kündbar. Die wechselseitigen Rechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt und richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
4 Zusätzliche Bedingungen für sonstige Dienstleistungen
Berechnet werden für sonstige Dienstleistungen (z.B. Einarbeitung, Beratung, Betreuung etc.) die im Auftrag vereinbarten Vergütungen bzw. Stundensätze. Sollten sich während der Dauer der Dienstleistungen die für die Kalkulation der Vergütung maßgeblichen Kostenfaktoren (Lohn etc.) ändern, ist Redline Data berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Wegzeiten, Fahrkosten und Spesen werden gesondert berechnet.